Wie setzt sich der Strompreis zusammen?

Damit Sie sich einen Überblick machen können, wie sich Ihr Strompreis zusammensetzt und welchen Anteil der Staat daran hat, haben wir hier für Sie die einzelnen Bestandteile aufgelistet und näher erläutert.

Preisbestandteile des Strompreises von einem Kunden mit einem Durchschnittsverbrauch von 3500 kWh pro Jahr

Tortendiagramm Zusammensetzung Strompreis
Stand 01.01.2013
Quelle: Eigene Berechnung

Die Bundesregierung hat beschlossen, den Anteil der erneuerbaren Energien in den nächsten Jahren kontinuierlich zu steigern.

Zum 1. Januar 2013 erhöhen sich daher die

  • EEG-Umlage,
  • Umlage nach § 19 der Stromnetzentgeltverordnung,
  • KWK-Umlage,
  • Offshore-Haftungsumlage (neu eingeführt).


So steigen die staatlich bedingten Bestandteile am Strompreis in 2013 auf circa 50%.

Außerdem sind in vielen Regionen die Netzentgelte gestiegen, z.B. weil die Stromnetze für den weiteren Anstieg der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien ausgebaut werden müssen.

Entwicklung der Steuern, Abgaben und Umlagen von 2012 auf 2013

Balkendiagramm Entwicklung der Steuern, Abgaben und Umlagen von 2012 auf 2013
*durchschnittliche Konzessionsabgabe in Deutschland; kann je nach Gemeindegröße zwischen 1,32 und 2,39 ct/kWh variieren (§2 KAV) **Mehrwertssteueranteil geschätzt
Quelle: BDEW

Begriffe

1) Gesetzliche Steuern, Abgaben und Umlagen

Mehrwertsteuer / Umsatzsteuer
Die Mehrwertsteuer in Deutschland ist eine allgemeine Verbrauchsteuer auf den beim Verkauf von Gegenständen und Dienstleistungen erzielten Mehrwert. Sie beträgt zurzeit 19% auf den Nettopreis. Die oben genannten 16% sind der prozentuale Anteil am Bruttopreis.

Stromsteuer
Wird auch "Ökosteuer" genannt und vom Staat seit 1999 erhoben und über die Stromrechnung eingezogen.

KWKG
Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz zur Förderung der Stromerzeugung aus Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung. Mit Hilfe dieses Gesetzes sollen die Kohlendioxid-Emissionen reduziert werden.

EEG
Erneuerbare-Energien-Gesetz zur Förderung der Energieerzeugung aus regenerativen Energien. Hierunter fallen z.B. die Einspeisevergütung für Solar- oder Windkraftanlagen.

Konzessionsabgabe
Dies sind Entgelte, die Energieversorgungsunternehmen an Städte oder Gemeinden für die Nutzung öffentlicher Wege zur Versorgung von Letztverbrauchern bezahlen.

§ 19 StromNEV-Umlage
Mit der Umlage wird die Entlastung bzw. Befreiung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten finanziert. Die aus der Strom-Netzentgeltverordnung (StromNEV) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.

Offshore-Haftungsumlage
Die Umlage nach § 17 f EnWG sichert Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz ab. Die daraus entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.

Mehr Informationen zu den Steuern, Abgaben und Umlagen erhalten Sie beim BDEW.

2) Netznutzung/Messung

Für die Nutzung der Stromnetze und der Stromzähler fallen Kosten an, die von dem örtlichen Netzbetreiber in Rechnung gestellt werden.

3) Strombeschaffung, Vertrieb und Service

Kosten, die beim Einkauf und beim Vertrieb vom Ökostrom von NaturEnergiePlus anfallen.